Badegewässer im Landkreis Dillingen a.d.Donau

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Qualitätsanforderungen an Badegewässer

Die Bayerische Badegewässerverordnung schreibt Gütekriterien vor, deren Einhaltung durch regelmäßige Badewasserbeprobungen und Begehungen überwacht wird. Das Gesundheitsamt Dillingen überprüft im Zeitraum der Badesaison (15. Mai bis 15. September) die ausgewiesenen Badeseen. Dabei werden regelmäßig (1 x monatlich) mikrobiologische Wasserproben entnommen und eine Ortseinsichtnahme durchgeführt.

Ausgewiesene Badeseen im Landkreis Dillingen

Untersuchungen vor Ort

  • Optische Prüfung des Wassers
    • Transparenz (Sichttiefe)
    • Färbung
    • Verunreinigung durch Mineralöle
    • Schaum, Algen, Ablagerungen
  • Chemisch-physikalische Wasseruntersuchung
    • Temperatur
    • pH-Wert
  • Hygienische Beurteilung der Umgebung
    • Ufergestaltung, Zuflüsse, Einleitungen
    • Tiere (Wasservögel)
    • Infrastruktur (sanitäre Einrichtungen, Abfallbeseitigung etc.)
    • Beurteilung der Verletzungsgefahr durch Gegenstände in der Umgebung oder im Wasser

Untersuchungen im Labor

  • Mikrobiologische Untersuchung des Wassers
    • Intestinale Enterokokken
    • Escherichia coli

Bakteriologische Leit- und Grenzwerte

Escherichia coliLeitwert
100 KBE/100ml
Grenzwert
2.000 KBE/100ml
Intestinale EnterokokkenLeitwert
100 KBE/100ml
Grenzwert
660 KBE/100ml

Weitere Untersuchungen werden zusätzlich durchgeführt, wenn konkrete Anhaltspunkte für derartige Verunreinigungen vorliegen.

Richtwerte od. Leitwerte stellen einen festgelegten Zahlenwert für Toleranzgrenzen dar, der eingehalten werden soll.

Grenzwerte sind im Gegensatz zu Richtwerten (Leitwerten) gesetzlich vorgeschriebene Werte, die eingehalten werden müssen bzw. nicht überschritten werden dürfen

 


 

Folgende Seen (Bademöglichkeiten) werden zusätzlich untersucht (Infektionsschutzgesetz).

Neben den offiziellen Bayerischen Badeseen gibt es hier im Landkreis Dillingen natürlich noch zahlreiche andere gute Bademöglichkeiten. Auch diese Badegewässer werden vom Gesundheitsamt mindestens 2 x während der Badesaison überwacht. Die Qualitätsanforderungen sind identisch zu den Badeseen, welche nach der Bayerischen Badegewässerverordnung überprüft werden.

Vom Landratsamt Dillingen FB 20 - Gesundheit werden folgenden Badeseen untersucht.

  1. Neuhofsee / Gemarkung Gundelfingen
  2. Wasserskisee / Gemarkung Gundelfingen
  3. Wochenend- und Seglersee / Gemarkung Weisingen
  4. Badesee bei Aislingen / Gemarkung Aislingen
  5. Badesee bei Schwenningen / Gemarkung Schwenningen

Eine dringende Bitte an die Badegäste:

Nach einem heißen Wochenende sehen manche Seen wie eine Müllkippe aus. Obwohl an vielen Badeseen eine ausreichende Anzahl von Abfalltonnen aufgestellt wurden, werden die Überreste von Speisen, Verpackungsmaterialien, Getränkedosen/-flaschen und sogar Hausmüll am Uferstreifen und auf Liegeflächen liegengelassen. Damit die gute Qualität unserer Badegewässer erhalten bleibt, werden die Badegäste gebeten, die mitgebrachten Gegenstände wieder mit nach Hause zu nehmen oder die anfallenden Abfälle in die aufgestellten Abfallcontainer zu entsorgen. Besonders das Zerschlagen von Glasflaschen am Uferbereich stellt eine große Verletzungsgefahr für die Badegäste, insbesondere für die Kinder, dar. Baden Sie mit Vorsicht. Schonen Sie die Ufer- und Schutzstreifen für Tiere und Pflanzen. Naturseen sind keine Schwimmbecken!

Fließgewässer wie Flüsse und Bäche werden von uns nicht untersucht, da in solche Gewässer in der Regel geklärte Abwässer eingeleitet werden. Im Gegensatz zu den Badeseen ist das Baden in Fließgewässern deshalb aus hygienischer Sicht grundsätzlich nicht zu empfehlen!