Amt für Jugend und Familie

Grußwort von Landrat Leo Schrell
Der Landkreis Dillingen in Zahlen
Geschichte des Landkreises Dillingen
Der Kreistag und seine Ausschüsse
Kreiseinrichtungen
Familienportal
Soziale Dienste
Pflege- und Wohnplatzbörse
Energieberatung und Klimaschutzkonzepte
Behördenwegweiser - Landratsamt
Pressemitteilungen
und Amtsblatt
ÖPNV
Gewerbliche Wirtschaft
Sehenswürdigkeiten, Kultur, Freizeit
Gastronomie und Unterkünfte
Kommunen
Stichwortsuche
Links
 


Jugendamt
- Home

 

Themen-
übersicht

 

Aktuelle
Seite

 

Stichwort-
suche

 

 

Jugendschutz

 

Zuständige Sachbearbeitung beim Landkreis Dillingen a.d.Donau:

 

Herr Gerhard Zimmermann

Weberstr. 14, 89407 Dillingen a.d.Donau
II. Stock, Zimmer-Nr. 33

Tel.: 09071/51-4022
Fax: 09071/5133-422

Mail: Gerhard.Zimmermann@landratsamt.dillingen.de

 

Das Amt für Jugend und Familie Dillingen berät Eltern und Veranstalter zu Fragen des Jugendschutzes. Die Aufgaben erstrecken sich von präventiven Maßnahmen, Genehmigungen für Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen, über Kontrollen bis hin zur Ahndung von Verstößen gegen Jugendschutzbelange.

Den gesetzlichen Auftrag dieser Aufgaben regelt insbesondere das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Es beinhaltet Vorschriften zum Beispiel über den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in Kino, Disco, Gaststätten, bei Tanzveranstaltungen und Vereinsfesten, und es gibt die Altersgrenzen für den Alkoholkonsum und das Rauchen in der Öffentlichkeit vor.
Da es sich hauptsächlich an die entsprechenden Gewerbetreibenden wie zum Beispiel Kino-, Videotheken- und Discobetreiber, Gaststätten- und Tankstellenbesitzer, Zigaretten- und Lebensmittelhändler oder Radio- und Fernsehsender wendet, ist neben der Fachkraft für den Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz im Amt für Jugend und Familie auch das Gewerbeaufsichtsamt ansprechbar.

Merkblätter / Anträge zum Thema Jugendschutz (Download):

 

Weitere Informationen zum Thema Jugendschutz
finden Sie auch unter: