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![]() Amt für Jugend und Familie
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Jugendschutz
Zuständige Sachbearbeitung beim Landkreis Dillingen a.d.Donau:
Den gesetzlichen Auftrag dieser Aufgaben regelt insbesondere das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Es beinhaltet Vorschriften zum Beispiel über den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in Kino, Disco, Gaststätten, bei Tanzveranstaltungen und Vereinsfesten, und es gibt die Altersgrenzen für den Alkoholkonsum und das Rauchen in der Öffentlichkeit vor.
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